Die neuen MWST-Sätze treten per 1. Januar 2024 in Kraft.
Der Übergang von den bisherigen zu den neuen Steuersätzen zeigt bereits jetzt schon Auswirkungen, indem Rechnungen, welche in die Zeit mit den neuen Sätzen hineinwirken, bereits jetzt schon anteilmässig mit den neuen Sätzen abgerechnet werden müssen.
Im folgenden Dokument werden zu Übergang 2023/24 einige Ausführungen gemacht, teilweise gestützt auf die Ausführungen der Eidg. Steuerverwaltung ESTV.