Verkehrswert eines Unternehmens bedeutet, dass für die Bewertung die Veräusserung des Unternehmens unterstellt wird.
Bei KMU kommt dem Einfluss der Eigentümer besondere Bedeutung zu. Die in diesem Zusammenhang stehende Ertragskraft des Unternehmens ist häufig personenbezogen, m.a.W. handelt es sich um einen personenbezogenen, subjektiven Goodwill, und kann
- nicht
- nur teilweise oder
- nur temporär
übertragbar sein.
Ob und inwieweit die Übertragbarkeit der Ertragskraft bei der Bewertung berücksichtigt werden muss, hängt vom Bewertungszweck und der jeweiligen Wertkonzeption ab. Sofern es um die Berechnung von Verkehrswerten geht, wird jedenfalls immer ein Verkauf und damit auch ein Wegfall jeglichen Einflusses des bisherigen Eigentümers angenommen. Kann die Ertragskraft nicht übertragen werden, kommt i.d.R. der Liquidationswert zum Tragen.
Der Beitrag im TREX – Publikationsorgan der TREUHAND SUISSE – erörtert im Detail die entsprechenden Aspekte unter Verwendung von Beispielen.
TREX 4/2021 Methodenvielfalt der Unternehmensbewertung (PDF)