Das Aktienrecht ist per 1. Januar 2023 umfassend überarbeitet und erweitert worden.
Eine relevante Bestimmung ist der revidierte Art. 725 OR, wonach gemäss dessen Abs. 1 der
Verwaltungsrat die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft überwacht.
In der aktuellen Vision wird diese Bestimmung weiter erörtert und ein entsprechendes Arbeitstool empfohlen und zur Verfügung gestellt.