Fringe Benefits werden von über 50 % der privaten und öffentlichen Unternehmen in der Schweiz angeboten.
Unter Fringe Benefits sind freiwillige oder vertragliche Leistungen eines Unternehmens zu verstehen, welche zusätzlich zum Lohn geboten werden. Beispiele hierfür sind kostenlose Firmenparkplätze, finanzielle Beteiligung an Weiterbildungen, höhere Beteiligung an der Vorsorge sowie der Erhalt von Mitarbeiteraktien oder kostenlose bzw. preislich reduzierte Verpflegung.
Fringe Benefits können die Attraktivität eines Unternehmens gegenüber den Mitarbeitern und der Öffentlichkeit erhöhen. Aber auch aus steuerlicher Sicht bieten sie Vorteile, denn gewisse Fringe Benefits müssen nicht im Lohnausweis deklariert werden und sind somit weder Einkommenssteuer- noch AHV-Pflichtig.
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