Bis dato gilt für Verheiratete bei der Einkommens- und Vermögenssteuer die sog. Familienbesteuerung. Bei ihr werden Einkommen und Vermögen der beiden Ehegatten unter jedem Güterstand, bspw. auch der Gütertrennung, zusammengerechnet und zusammen besteuert.
Diese Zusammenrechnung führt zu einer Progressionswirkung, welcher der Bund und die Kantone mit unterschiedlichen Splittingsystemen begegnen. Keines dieser Systeme ist jedoch in der Lage, eine umfassende Gleichbehandlung zwischen Verheirateten und Konkubinatspaaren bzw. Einzelpersonen herzustellen.
Die Individualbesteuerung, bei der die Verheirateten separat, wie Konkubinatspaare bzw. Einzelpersonen, besteuert werden, kann diese Gleichbehandlung herstellen. Der Bund berät zur Zeit drei Systeme der Individualbesteuerung. Dass die Individualbesteuerung kommen wird, dürfte wahrscheinlich sein und durchaus Sinn machen.
Die Individualbesteuerung hat nicht nur steuerliche Wirkungen, sondern bspw. auch Folgen hinsichtlich Vermögensplanung und Vorsorgeplanung. Eine frühzeitige Orientierung und ggf. Umsetzung von Erkenntnissen kann wertvoll sein.
Gerne stehen wir für Fragen bzw. eine Besprechung zur Verfügung.