Das neue Aktienrecht mit den Änderungen vom 19. Juni 2020 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es zeichnet sich durch eine umfassende Revision und erhebliche Weitläufigkeit aus. Vorliegend von Interesse sind einerseits wesentliche Neuerungen für den Verwaltungsrat und anderseits Aspekte der unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben des Verwaltungsrats.
Schulthess Recht 3 2022 – Beitrag Verwaltungsrat im neuen Aktienrecht (PDF)